Diese AGB sind als MVP-Grundlage für Kaffeekarte vorbereitet. Vor dem Livegang sollten sie auf euer tatsächliches Geschäftsmodell, eure Vertragsbeziehungen und eure Abrechnungslogik abgestimmt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der digitalen Dienste von [Name / Firma einsetzen] unter der Marke Kaffeekarte durch Gäste und angeschlossene Cafés.
Kaffeekarte stellt digitale Karten für Gäste sowie eine Café-App mit Scanner-, Karten- und Verwaltungsfunktionen für teilnehmende Cafés bereit. Ziel ist die Verwaltung und Nutzung digitaler Stempelkarten.
Gäste können Stempelkarten abrufen, in ihren Karten verwalten und QR-Codes zur Stempelvergabe oder Reward-Einlösung verwenden. Ein Anspruch auf bestimmte Rewards besteht nur im Rahmen der vom jeweiligen Café festgelegten Aktionen.
Cafés können eigene Stempelkarten konfigurieren, Informationen zu ihrem Betrieb pflegen und die Scanner-Funktion zur Stempelvergabe nutzen. Sie sind für die inhaltliche Richtigkeit ihrer Angaben sowie für die Gestaltung ihrer Reward-Angebote selbst verantwortlich.
Wir bemühen uns um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Dienste. Ein unterbrechungsfreier oder jederzeit fehlerfreier Betrieb kann jedoch nicht garantiert werden.
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Wir behalten uns vor, Funktionen der Plattform weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzustellen, soweit dies für Nutzer zumutbar ist und keine entgegenstehenden zwingenden Rechte bestehen.
Für Gäste kann das Nutzungsverhältnis grundsätzlich jederzeit beendet werden. Für Cafés sollten hier vor dem Livegang die konkreten Regeln zu Laufzeit, Kündigung und eventuellen Testphasen ergänzt werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen.